Infektionsschutzkonzept zur Covid-19-Pandemie Stand Oktober 2021

Infektionsschutzkonzept der Skischule Christl Cranz Steibis GmbH (... auf Basis des Infektionsschutzkonzeptes vom Deutschen Skilehrerverband)

1. Grundsatz
Der Sport (Wintersport) ist gesamtgesellschaftlich fest verankert. Er gibt Halt, Motivation, Perspektive, Zuversicht, Emotionen und vielen Menschen in Deutschland auch einen Arbeitsplatz. Sport hilft bei der psychischen und körperlichen Alltagsbewältigung, stärkt die Abwehrkräfte und erhöht das eigene Energieniveau. Dabei spielt die sportliche Betätigung in der Natur eine entscheidende Rolle, da zur körperlichen und geistigen Bewegung der Aufenthalt in der frischen Luft hinzukommt und sich positiv auf den Menschen auswirkt. Sport und Bewegung in der (winterlichen) Natur erleichtert das Einhalten von Distanzregeln und reduziert das Infektionsrisiko. 

2. Zielsetzung
Die Skischule Christl Cranz Steibis GmbH möchte dafür sorgen, dass Schneesport-Aktivitäten in Zeiten der Covid-19-Pandemie möglich ist. Um dies zu gewährleisten zu, haben wir bestimmte Voraussetzungen und Regeln definiert, deren Umsetzung und Einhaltung kontrolliert werden, damit wir alle mit Freude, Lust und positiven Emotionen diesen wunderbaren Sport in der Natur ausüben können. Unser Ziel ist es, Infektionen im Rahmen von Schneesportkursen zu verhindern, durch Umsicht, Vorsicht und klare Vorgaben. Sollte eine Infektion in unserem Umfeld aufgetreten und nachgewiesen worden sein, ist es unsere Aufgabe in kürzester Zeit alle Kontaktpersonen zu ermitteln, damit diese entsprechend informiert werden.

3. Regeln für die Ausschreibung von Schneesportangeboten
Die Kunden werden im Zusammenhang mit der Ausschreibung bereits über das Infektionsschutzkonzept der Skischule Christl Cranz Steibis GmbH informiert. Die Lehrkräfte werden bereits im Rahmen der Vorbereitung auf den Winter über das Infektionsschutzkonzept informiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden angepasst, wie z. B. die Verpflichtung zur Einhaltung geltender Abstands- und Hygieneregeln (Ausnahmeregelungen bei Kindern), Ausschluss von der Teilnahme an Kursen bei vorliegender Infektion bzw. Symptomen inkl. dann geltender Stornobedingungen, Absage bzw. Abbruch durch die Schneesportschule, Rücktritts- und Stornobedingungen, z.B. Rücktritt durch den Kunden bei vorliegender Infektion bzw. Symptomen - Verpflichtung auf Seiten der Kunden, die Schneesportschule umgehend und wahrheitsgemäß zu informieren.

4. Regeln und Hinweise/Bestätigungen bei der Anmeldung zu unseren Schneesportangeboten/-kursen
Bei der Anmeldung der Gäste/Kunden steht die Online-Buchung im Vordergrund, alle Kurse mit Ausnahme von Privatkursen sind auch online buchbar. 
Jeder Gast/Kunde muss bereits vorab bei einer Online-Buchung folgende Punkte bestätigen: - Der Kunde bestätigt vorab, den Kurs nur in einem gesunden körperlichen Zustand zu besuchen. Diese Bestätigung gilt auch als Vorab-Versprechen, bei Covid-19 auftretenden Symptomen sowie bei Covid-19 Infizierung zum Kurs nicht zu erscheinen. Das Gleiche gilt in dieser Bestätigung für die Kunden, die aus den sog. „Risikogebieten“, gemäß aktueller Liste des RKI anreisen oder sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Die Verschiebung eines Kurses in solchen Fällen ist immer möglich. Die Daten bei der Online-Anmeldung dienen zur Kursvorbereitung und auch zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Zusätzlich wird jeder Kunde nochmals innerhalb 72 Stunden vor seinem Kursantritt aufgefordert, seinen aktuellen Gesundheitszustand zu überprüfen. Covid-19-Infizierte oder Menschen mit den bei Covid-19 auftretenden Symptomen können nicht am Kurs teilnehmen. Bei unter 18-jährigen Gästen/Kunden muss diese Bestätigung von den Erziehungsberechtigten vollzogen werden. 

5. Regeln zur Organisation von Schneesportkursen
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz werden wir optimal nach unseren Gegebenheiten eingehalten. Die bekannten Abstandsregeln von mind. 1,5m versuchen wir bei Schneesportkursen, wenn möglich einzuhalten. Bei der Betreuung sowie dem Unterrichten von Kindern ist es etwas schwieriger, die Abstände einzuhalten. Aus der Erfahrung ist es weder möglich noch sinnvoll, das Einhalten von Abstandsregeln vor allem bei Kindern im Kindergartenalter einzufordern. Allerdings werden wir bei der erforderlichen Nähe und Zuwendung darauf achten, dass der Lehrer den Kindern sein „zurückhaltendes“ Verhalten zu Beginn erklärt. Die Hygiene-Regeln wie z. B. regelmäßige Handhygiene mit Flüssigseife für Gäste und MitarbeiterInnen sowie das regelmäßige Reinigen von Räumlichkeiten und von allen benutzen Materialien und Geräten mit Flüssigseife sind anzuwenden. Das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske gilt für Gäste und MitarbeiterInnen bei der Anreise mit dem Bus, im Skischulbüro, am Sammelplatz, in den Liftanlagen und auf dem Weg zur Pause. Die organisatorischen Abläufe im Skischulbüro im Zusammenhang mit der Betreuung von Gästen haben wir an die räumlichen Gegebenheiten angepasst. Dies gilt für die max. Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig im Büro unserer Skischule aufhalten dürfen, für die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, für Hinweistafeln und Wegemarkierungen/Absperrungen, Informationen zum Ablauf der persönlichen Kursanmeldung. Die individuellen Schutzmaßnahmen (Beförderungsregeln, Mund-Nasen-Schutz, Abstandsregeln, Reservierung, Organisation etc.) werden mit unserem Skigebietsbetreiber sowie der Gastronomie abgestimmt und sowohl ihre Gäste/Kunden, als auch ihre Lehrkräfte auf die jeweiligen Vorgaben hingewiesen. Wir werden das Gäste- und Lehrkräfte-Management so praktizieren, dass jederzeit die entsprechenden Kontaktpersonen im Falle einer nachgewiesenen Infektion nachvollzogen und an die zuständigen Behörden weitergegeben werden können. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang unseren Gästen/Kunden, die Corona-Warn-App der deutschen Bundesregierung zu nutzen.

6. Regeln zur Anreise
Bei angenommen Diensten von Busunternehmern werden die individuellen Schutzmaßnahmen (Sitzordnung, Mund-Nasen-Schutz, Abstandsregeln etc.) mit dem jeweiligen Unternehmen im Vorfeld abgestimmt und die Gäste/Kunden, als auch unsere Lehrkräfte auf die jeweiligen Vorgaben hingewiesen. Wir versuchen den Ein- und Ausstiegvorgang so zu organisieren, dass die Abstandsregeln eingehalten werden.

7. Regeln zur Durchführung von Schneesportkursen
Zum Kursbeginn und für die Annahme werden wir gesamt mehr Zeit einplanen und unsere Kunden benachrichtigen. Der Sammelplatz bietet ausreichend Platz, dass alle Gruppen sich mit ihren Lehrkräften unter Beachtung der geltenden Abstandsregeln treffen können. (Bei Kindern machen wir gewisse Ausnahmen.) Die Begrüßung erfolgt ohne das übliche Händeschütteln, also kontaktlos. Sollten insbesondere Kinder die Hilfe des Schneesportlehrers benötigen (Ausrüstung, Schuhe, Bindung, etc.), ist darauf zu achten, dass kein direkter Blickkontakt besteht, sondern sich die Lehrkraft mit dem Gesicht abwendet oder seitlich stehend hilft. Am Sammelplatz, im Skischulbüro, in den Liftanlagen inkl. beim Anstehen und auf dem Weg zur Mittagspause gilt die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz (FFP2) zu tragen. Insbesondere bei Kindergartenkursen ist die gesamte Organisation und Durchführung in enger Abstimmung mit dem Kindergarten geplant und abgestimmt. Die unterschiedlichen Organisationsformen im Unterricht sind so ausgewählt, dass die geltenden Abstandsregeln von mindestens 1,5 m einzuhalten sind (Ausnahme Kinder). Weniger Gäste pro Lehrer erleichtert das Einhalten der organisatorischen Regeln und damit den Schutz von Gästen und Lehrkräften. Die Organisation von Pausen wird so erfolgen, dass Abstands- und Hygieneregeln gewahrt sind, mit unterschiedlichen Pausen. Die Siegerehrung erfolgt ausschließlich gruppenintern und nicht in großer Runde mit allen Gästen/Kunden. Die Verantwortlichen und die Lehrkräfte kontrollieren die Einhaltung von Regeln und sollen Gäste/Kunden und andere Schneesportler im Falle der Missachtung zur Einhaltung der Regeln auffordern. Für Gäste/Kunden, die sich permanent den Anweisungen der Lehrkräfte bzw. der Verantwortlichen widersetzen, können von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden.

8. Regeln für die Gäste und Mitarbeiter
Wir informieren die Gäste/Kunden/Mitarbeiter über die Maßnahmen zu deren Schutz sowie über die geltenden Abstands- und Hygieneregeln beim Kursangebot. Wir informieren die Gäste/Kunden über das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Skischulbüro. In der Gastronomie und in den Bussen gelten die jeweiligen Regeln des betreffenden Unternehmens. Jeder Gast/Kunde muss seinen aktuellen Gesundheitszustand überprüfen. Covid-19 Infizierte oder Menschen mit den bei Covid-19 auftretenden Symptomen können nicht am Kurs teilnehmen. Es gilt die 3 G Regel: Geimpft, genesen, getestet (3G): In § 3 der BayIfSMV wird ab einer Inzidenz von 35 angeordnet, dass Anbieter, Veranstalter und Betreiber zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet sind, die für den Zutritt, Nutzung, Teilnahme an/zu außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Bergbahnen, Bus- und Bahnreisen u.ä. erforderlich sind. Von getesteten Personen ist ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund - eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, - eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder - eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, zu erbringen, der im Übrigen den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung entspricht. Getesteten Personen stehen gleich (gilt grundsätzlich auch für die Ferienzeit zumindest in Bayern):                             - Kinder bis zum sechsten Geburtstag, - Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, - noch nicht eingeschulte Kinder.

9. Haftungssituation / Absicherung

Wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an die in Zeiten der Covid-19-Pandemie geltenden Teilnahmevoraussetzungen und Durchführungsbestimmungen anpasst und bei Bedarf überarbeiten. Es geht dabei um die Rechte und Pflichten der Gäste/Kunden genauso wie um die Rechte und Pflichten der Schneesportschule. Wir werden unsere individuelle Versicherungssituation hinsichtlich der unternehmerischen Haftung beim Ausbruch eines Infektionsgeschehens im Rahmen des Kursangebotes klären und anpassen.

10. Weitere Regeln im Indoor Bereich – für den Winter 21/22 (Stand Okt. 2022)
Die Skischule Christl Cranz Steibis GmbH möchte dafür sorgen, dass Schneesport-Aktivitäten in Zeiten der Covid-19-Pandemie möglich ist. Unser Ziel ist es, Infektionen im Rahmen von Schneesportkursen zu verhindern, durch Umsicht, Vorsicht und klare Vorgaben. Sollte eine Infektion in unserem Umfeld aufgetreten und nachgewiesen worden sein, ist es unsere Aufgabe in kürzester Zeit alle Kontaktpersonen zu ermitteln, damit diese entsprechend informiert. Um dies zu gewährleisten, haben wir bestimmte Voraussetzungen und Regeln für den Bereich Skischule definiert.

Der Besuch im Gebäude ist grundsätzlich nur für Gäste und Kunden der Skischule Christl Cranz Steibis GmbH gestattet und jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Zusätzlich gilt eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Gebäude. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Wir versuchen den Eingang, sowie den Ausgangsbereich mit nur einer Richtung zu definieren. Im Bereich der Toilette müssen die Abstände eingehalten werden und sind durch Abstandslinien auf dem Boden ausgewiesen. Wir achten besonders auf ein regelmäßiges Lüften unserer Räumlichkeiten und haben Desinfektionsspender zur Reinigung der Hände aufgestellt. 

Die klassischen Einzelhandel-Corona Regeln gelten für den Indoor Bereich Skischule. Nach Erhalt der in Anspruch genommen Dienstleistung, bitten wir höflichst unsere Kunden, die Räumlichkeit für die nächsten Gäste frei zu machen. Dazu kann unser Personal die Gäste und Kunden auch auffordern. Wir bitten um ihr Verständnis, damit wir den Betrieb überhaupt gewährleisten können.

Corona-Regeln-Outdoor: Im Rahmen der Ski und Snowboardkurse gilt unser Infektionsschutzkonzept im Außenbereich mit aktuell keinen Beschränkungen. Ausnahme ist die Empfehlung nach § 1 Allgemeine Verhaltensempfehlungen: Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. Für die Bereiche Parkplatz und Nutzung der Lifte, usw. verweisen wir auf den Liftbetreiber und die dazugehörigen Schutz- und Hygienekonzepten.